FAQ

Was ist die Mietkaution?

Mietkaution als Sicherheit vor Mietschäden

Die Mietkaution wird vom Vermieter beispielsweise bedient, wenn Ansprüche auf die Zahlung von
Nebenkostenabrechnungen bestehen oder es durch den unsachgemäßen Gebrauch des Mietobjekts zu
Sachschäden gekommen ist. Aus diesem Grund wird eine Mietkaution häufig auch als Mietsicherheit
bezeichnet.

Gängige Mietschäden, für deren Begleichung die Mietkaution vom Vermieter verwendet werden kann, sind
unter anderem:

  • eine nicht gezahlte Miete
  • nicht gezahlte Betriebskosten
  • erwartbare Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung
  • vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung

Pflichten zur Zahlung der Mietkaution

Zwar gibt es keine gesetzliche Grundlage, die die Zahlung einer Mietkaution verpflichtend macht. Ist d iese allerdings in einem Mietvertrag festgesetzt, was bei Mietobjekten wie Wohnungen meistens der Fall ist, muss die Zahlung zu Beginn des Mietverhältnisses durch den Mieter getätigt werden. Dabei darf die Mietkautionnicht mehr als die Summe aus drei Monatskaltmieten betragen. Zudem hat der Mieter die Möglichkeit, den fälligen Betrag in drei Raten zu begleichen. Die erste Rate muss mit Beginn des Mietzeitraumes erfolgen.
Wurde das Mietverhältnis beendet und bestehen keine weiteren Ansprüche von Seiten des Vermieters, wird der Betrag der Mietkaution in Teilen oder vollständig an den Mieter zurückgegeben.