Vertragserfüllungsbürgschaft
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft soll in erster Linie gegen die Erfüllung der Vertragspflichten, besonders im Falle einer Insolvenz, absichern. Bürgen bei dieser Bürgschaftsart sind in der Regel Versicherungen oder Kreditinstitute. Die Vertragserfüllungsbürgschaft kommt vor allem im Bauwesen zum Einsatz, jedoch müssen sie seit 2003 gesondert von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Während der Bauphase haftet die Ausführungsbürgschaft, wurden alle Leistungen aus dem Vertrag erbracht, wird die sie in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt.

