Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht beschreibt die von Fristen unabhängige oder abweichende Kündigung eines Vertrages. Das Sonderkündigungsrecht kann beispielsweise angewandt werden, wenn der Mietpreis nach einer Erhöhung über der ortsüblichen Miete liegt oder aber eine Modernisierung angekündigt wird, die eine für den Mieter nicht tragbare Mieterhöhung nach sich zieht. Nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats die Erhöhung ablehnen und von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und somit zum Ende des übernächsten Monats fristlos kündigen. Ebenfalls geltend gemacht werden kann das Sonderkündigungsrecht beim Tod eines Mieters, in diesem Fall kann die Kündigung durch den Vermieter, die Erben des verstorbenen Mieters oder verbleibende Mieter erfolgen.
Weitere Fälle, die ein Sonderkündigungsrecht ermöglichen sind: die Verweigerung des Vermieters, dass der Mieter seine Räume untervmieten darf oder ein bereits seit 30 Jahren bestehender Mietvertrag.

