Sicherheitseinbehalt
Der Vermieter kann nach Beendigung des Mietverhältnisses einen gewissen Betrag von der Mietkaution als Sicherheit einbehalten. Dieser Sicherheitseinbehalt schützt den Vermieter vor nicht sofort ersichtlichen Schäden sowie vor Nebenkostennachzahlungen, die sich noch ergeben könnten. Der Vermieter darf nicht mehr von der Kaution einbehalten, als geschätzt nötig und muss sie, wenn keine Forderungen mehr eintreten, an den Mieter zurückzahlen. In der Regel beträgt die angemessene Dauer für einen Sicherheitseinbehalt zwischen drei und sechs Monate.
Der Begriff des Sicherheitseinbehaltes ist rechtlich bezüglich der Verzinsungspflicht nicht anders zu betrachten als die eigentliche Mietkaution, damit besteht auch für den Sicherheitseinbehalt weiterhin eine Verzinsungspflicht auf einem speziellen Kautionskonto seitens des Vermieters.

