Privatbürgschaft
Jede Privatperson kann für eine andere Person bürgen. In der Regel bürgen Privatpersonen für die Rückzahlung eines Darlehens. Oftmals findet man Privatbürgschaften auch bei Mietverträgen, wenn beispielsweise Eltern für ihre studierenden oder einkommensschwachen Kinder die Bürgschaft übernehmen.

