Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Hinterlegung von Sicherheiten des Mieters für den Vermieter. Aus diesen Sicherheiten, sei es eine Spar- oder Kautionskonto, Bargeld oder eine Mietbürgschaft, kann der Vermieter Schäden an seinem Mietobjekt, die vom Mieter verursacht wurden, begleichen. Die Höhe der Mietkaution ist in § 551 BGB geregelt und darf maximal 3 Kaltmieten betragen.