Mieterkündigung
In der Regel kann ein Mieter mit einer Frist von drei Monaten ein Mietverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen. Es sei denn, es wurde ein Zeitmietvertrag abgeschlossen oder vertraglich festgelegt, dass sowohl Mieter als auch Vermieter für einen bestimmten Zeitraum von einer Kündigung absehen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt (BGB, § 561) beispielsweise wenn der Vermieter die Miete erhöhen will. Nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats die Erhöhung ablehnen und von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zum Ende des übernächsten Monats fristlos kündigen.Weiterhin gilt ein Sonderkündigungsrecht im Falle des Todes eines Mieters und unter bestimmten Umständen auch bei Verweigerung zur Untermiete durch den Vermieter.
Zum herunterladen haben wir für Sie eine standardisierte Kündigung der Mietwohnung als PDF-Datei bereit gestellt. Sie können diese aber auch aus dem internen Bereich als Word-Datei herunterladen.

