Mietbürgschaft
Die Mietbürgschaft ist eine relativ neue Art der Mietkaution. In diesem speziellen Fall der Mietkaution garantiert ein Bürge im Rahmen der Mietbürgschaft bis zu einer gewissen Bürgschaftssumme im Namen des Mieters für potentielle Schäden. Dafür muss der Mieter auch kein Spar- oder Kautionskonto bzw. Bargeld hinterlegen, sondern leistet gegenüber dem Bürgen lediglich eine jährliche Prämie. Diese beläuft sich in der Regel zwischen 3 und 6% jährlich. Für Schäden, die der Mieter verursacht, leistet dann zunächst der Bürge Schadensersatz gegenüber dem Vermieter, der Bürge wird dann aber auf den Mieter für geleistete Zahlungen zurückgreifen.
Eine schnelle und einfache Möglichkeit eine Mietbürgschaft zu beantragen finden Sie beim Mietkautionsbund.

