Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte
Diese Bürgschaft fungiert als Kaution für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem aktuell bestehenden Mietvertrag. Bei Abschluss eines Mietvertrags muss der Mieter dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit stellen, z.B. durch eine Abtretung oder eine Bankbürgschaft. Eine solche Sicherheit kann durch eine Bürgschaft der „R+V“ ersetzt werden. Die Gruppe die angesprochen werden kann durch eine solche Bürgschaft sind überwiegend Unternehmen mit angemieteten Räumen.

