Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche, fristgemäße Kündigung durch den Vermieter beträgt grundsätzlich drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen und gilt dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt im Monat, so verschiebt sich die Frist um einen Monat. Die vom Vermieter einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer auf neun Monate.
Der Sinn der Kündigungsfrist ist, dass beide Vertragspartner das Vertragsverhältnis ohne übermäßigen Zeitdruck abwickeln können und und nach einem neuen Vertragspartner suchen können.

