Hauptschuldner
Als Hauptschuldner bezeichnet man denjenigen, der mit einem Gläubiger ein Schuldverhältnis eingegangen ist. Bei einem Bürgschaftsvertrag erklärt sich dann ein Bürge bereit, anstelle des Hauptschuldners zu treten, sobald dieser in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Wird der Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen, kann er sich die geleisteten Zahlungen im Anschluss vom Hauptschuldner wieder zurückholen.

