Gläubiger
Als Gläubiger bezeichnet man eine Privatperson, eine öffentliche Körperschaft oder ein Unternehmen (z.B. ein Kreditinstitut), das durch die Gewährung eines Kredits, Darlehens o. ä. gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Rückzahlung zu den vereinbarten Konditionen hat. Hat ein Schuldner mehrere Schuldverhältnisse, haben dementsprechend auch mehrere Gläubiger Ansprüche, die als Gruppe der Gläubiger bezeichnet werden. Kommt es zur Insolvenz beim Schuldner, organisiert sich die Gruppe der Gläubiger zusammen in der Gläubigerversammlung.
Der Gläubiger ist eine Lehnübersetzung aus dem italienischen "creditore", das auf "credere" (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach einem Schuldner, dass dieser seine Schuld erbringen wird. Die Beziehung zwischen den beiden wird als Schuldverhältnis bezeichnet.

