Formeller Bürgschaftsfall
Bei einem formellen Bürgschaftsfall liegt die Beweislast beim Gläubiger. Er muss nachweisen, dass die Forderung zu den Bedingungen der Bürgschaft zählt. Ist jedoch klar ersichtlich, dass es sich um eine andere Forderung handelt oder der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, liegt kein formeller Bürgschaftsfall vor.

