Enthaftungserklärung
Mittels einer Enthaftungserklärung kann ein Bürgschaftsgläubiger den Bürgen aus einer bestimmten Bürgschaft entheben. Der Bürge wird also nicht mehr vom Bürgschaftsgläübiger in Anspruch genommen. Es handelt sich bei der Enthaftungserklärung um eine formlose, schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers.

