Bürgschaftstext
Der Text einer Bürgschaft muss die wesentlichen Dinge wie Hauptschuldner, Höhe der Schuld und den Gläubiger beinhalten. Im Bürgschaftstext kann festgehalten werden, ob der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet und somit sofort vom Gläubiger in Anspruch genommen werden kann. Zudem ist bei Privatpersonen die Schriftform Pflicht, ein Vollkaufmann kann auch mündlich einen Bürgschaftsvertrag abschließen.

