Bürgschaftsobligo
Das Bürgschaftsobligo beschreibt die aktuelle Ausschöpfung des Bürgschaftslimits. Das Obligo ist also der Gesamtbetrag aller ausgestellten, aktiven Bürgschaften innerhalb des Bürgschaftslimits. Das Bürgschaftsobligo beinhaltet jedoch nur die noch nicht ausgebucht oder abgelaufen Bürgschaften. Ist das Bürgschaftslimit ausgeschöpft, können keine weiteren Bürgschaften beantragt werden bis das Limit nicht mehr ausgeschöpft ist und das Obligo, beispielsweise durch das Auslaufen einer Bürgschaft, gesenkt oder der Bürgschaftsrahmen erhöht wurde.

