Bürgschaft zur Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen
Verbürgt werden Rückzahlungsverpflichtungen aus Darlehen des Mitarbeiters an den Arbeitgeber für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat hier die Chance durch z.B. teilweisen Lohnverzicht, Unternehmensbeteiligungen zu kaufen. Jedoch ist auch hier der Arbeitgeber verpflichtet, den Rückzahlungsanspruch gegen Insolvenz abzusichern z.B. durch eine Bürgschaft. Im Wesentlichen kommt dieses Konstrukt nur in Unternehmen vor, die ihren Mitarbeitern Beteiligungen anbieten. Dies gilt lediglich für Beteiligungen, die als Fremdkapital in das Unternehmen eingehen. Wenn hingegen Mitarbeiterbeteiligungen in das Eigenkapital des Arbeitgebers fließen, können diese nicht abgesichert werden. Auch Beteiligungen von Dritten am Unternehmen aus Gründen der Gewinnmaximierung können nicht abgesichert werden.

