Bürgschaft zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen
Diese Bürgschaft dient der Absicherung bei bspw., der Erfüllung bzw. Einhaltung von Verträgen mit Kommunen zur Müllentsorgung, beim Winterdienst oder für die Erfüllung von Verträgen zur Betreuung von Gebäuden (auch das sogenannte Facilitymanagement).
Bei Vertragsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen will die Kommune die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auch für den Fall der Insolvenz abgesichert haben. Somit verlangen sie vom Dienstleistungsunternehmen eine Bürgschaft.
Damit können auch Mehrkosten des Auftraggebers wegen der Unterbrechung von Dienstleistungsverträgen bei Insolvenz des Dienstleistungsunternehmens gemindert werden.

