Bürgschaft für Altersteilzeit
Hierbei handelt es sich um die Absicherung der Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben), von Arbeitnehmern im Falle einer Altersteilzeit. Die Bürgschaft für Altersteilzeit sieht folgendermaßen aus:
Gegen Ende seines Berufslebens entscheidet sich der Arbeitnehmer für das Angebot seines Arbeitgebers in Altersteilzeit zu gehen. Diese wird in zwei Phasen aufgeteilt. In der Ersten, der sogenannten „aktiven Phase“ der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer die volle, nach Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, verzichtet dafür aber auf einen Teil seines Bruttolohns. In der Zweiten, der sogenannten „passiven Phase“ arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr, erhält trotzdem den in der aktiven Phase angesparten Teil seines Bruttolohns.
Für den Fall einer Insolvenz sichert die Bürgschaft das Guthaben des Arbeitnehmers ab, das das Unternehmen im Rahmen des Altersteilzeitmodells auszahlt.
Die Bank des Arbeitgebers sichert also die Auszahlung des Guthabens auch ab, falls das Unternehmen in die Insolvenz geraten sollte. So kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch geltend machen und die Bürgschaft beanspruchen.

