Bürge
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Außenstehender - der Bürge - für die Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen, sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen. Im Mietrecht bedeutet dies, dass der Bürge für den Mieter einspringen muss, wenn dieser Forderungen des Vermieters nicht begleichen kann.

