Barkaution
Als Barkaution bezeichnet man die Mietsicherheit, die der Mieter dem Vermieter überweist oder übergibt. Die Barkaution ist vom Vermieter getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu einem üblichen Zinssatz anzulegen.
Die Barkaution kann in bis zu drei Raten gezahlt werden, wobei die erste Rate vor dem Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.
Laut Bundesgerichtshof muss der Mieter den Vermieter auffordern, einen Nachweis über die gesetzeskonforme Anlage auf einem Kautionskonto zu liefern. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung innerhalb einer Frist von ca. zwei bis drei Wochen nicht nach, kann der Mieter die Mietzahlungen bis zum endgültigen Nachweis zurückhalten. Wenn ein Mieter es versäumt diesen Nachweis einzuholen, hat er bei einer Insolvenz des Vermieters Probleme seine Kaution zurückzuerhalten (siehe Urteil des Bundesgerichtshof, AZ.IX ZR 132/06).
