Anzahlungsbürgschaft
Muss ein Auftragsgeber eine Voraus- oder Anzahlung leisten, bevor er vom Auftragsnehmer einen Gegenwert erhalten hat, kann er sich mit einer Anzahlungsbürgschaft, die in der Regel von Versicherungen oder Banken übernommen wird, absichern. Wenn der Auftragsnehmer die vertragliche Leistung nicht erbringen kann, muss der Bürge dem Auftragsgeber die Anzahlung zurückerstatten. Wird die Leistung erbracht, erlischt die Bürgschaft.
Die Anzahlungsbürgschaft ist also eine Garantie, die zum Beispiel von Kreditinstituten übernommen wird und das Anzahlungsrisiko absichert. Die Anzahlungsbürgschaft ist im deutschen Recht in dem § 765 BGB geregelt.

