Anspruch
Per Definition ist ein Anspruch, eine Erwartung die jemand an jemanden oder an eine Sache stellt. In einem juristischen Kontext bedeutet Anspruch ebenfalls das Recht, das jemand auf etwas hat.
Als Beispiel kann dienen, der Vermieter beansprucht die Mietkaution, weil der Mieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hat. Der Anspruch leitet sich somit aus dem Vertragsverhältnis und dessen gegenseitigen Verpflichtungen ab. Umgekehrt hat auch der Mieter den Anspruch auf seine hinterlegte Mietkaution, sofern das Mietverhältnis beendet und die Betriebskostenabrechnung nicht mehr ausstehend ist.

