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faq

Wissenswertes zum Thema Mietkaution.

5. Verwertung der Mietkaution

Grundsätzlich spielt die Mietsicherheit erst am Ende des Mietverhältnisses eine Rolle, da sie in erster Linie gegen Forderungen wie unterlassene Schönheitsreparaturen, Schäden am Mietobjekt oder nicht gezahlte Nebenkosten absichert. Hat der Vermieter einen gesicherten Anspruch gegen den Mieter, kann er seine Forderungen mit der Mietkaution ausgleichen bzw. seine Forderungen beim Bürgen geltend machen.

Im Einzelfall darf der Vermieter auch während des Mietverhältnisses seine Forderungen wie Mietausfall durch die Mietkaution ausgleichen, jedoch müssen diese entweder offensichtlich oder gesetzlich entschieden sein. In diesem Fall ist der Mieter verpflichte, die Mietkaution wieder bis zur vereinbarten Höhe einzuzahlen. Andererseits muss auch der Vermieter die Kaution wieder einzahlen, wenn er sich zu Unrecht bedient hat. (§ 240 BGB)

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Falls Ihr Vermieter bestätigt, dass er die Mietbürgschaft des Deutscher Mietkautionsbund e.V. nicht akzeptiert - egal aus welchem Grund - bekommen Sie Ihr Geld zurück.