2. Art der Mietsicherheit
Heutzutage kann der Mieter zwischen zwei Arten von Mietsicherheit wählen, jedoch nur wenn der Vermieter einverstanden ist. Oftmals verlangt der Vermieter eine Mietkaution, die auf einem Sparbuch angelegt wird. Bei der Hinterlegung der Mietsicherheit als Barkaution geht dem Mieter Liquidität verloren, die schlecht verzinst auf einem Sparbuch liegt und die er bei einem Umzug sicherlich besser z.B. in Einrichtungsgegenstände investieren könnte. Zudem entsteht für den Vermieter durch die Verwaltung des Sparbuchs ein erhöhter Aufwand, den er sich bei einer Mietbürgschaft spart.
Es ist möglich auf die Mietbürgschaft auch bei privatem Wohnraum auszuweichen (üblich bei gewerblicher Vermietung). Der Mieter kann einen Bürgen angeben, der im Schadensfall für die Verluste des Vermieters aufkommt. Eine Mietbürgschaft können Eltern oder auch Banken übernehmen. Jedoch willigt nicht jeder Vermieter einer privaten Bürgschaft ein und die meisten Banken stellen keine, oder nur sehr selektiv, privaten Mietbürgschaften aus. Eine einfache und sichere Alternative ist die Mietbürgschaft vom Mietkautionsbund. Nach Prüfung der Bonität des Mieters erstellt der Verein eine Urkunde, die R+V Versicherung übernimmt dann die Mietbürgschaft für einen vergleichsweise geringen jährlichen Betrag. Damit hat der Vermieter einen zuverlässigen Bürgen und der Mieter kann frei über seine Finanzen verfügen. Mit einer zusätzlichen Mietnomadenversicherung wird die Mietbürgschaft des Mietkautionsbunds noch sicherer für den Vermieter.
