Mietbürgschaft: Die clevere Art der Mietkaution
Clever vor allem dann, wenn Sie sich das Geld für die Mietkaution bei Ihrer Bank leihen müssen. Welchen finanziellen Vorteil Ihnen die Mietbürgschaft hier bringen kann, können Sie sehr anschaulich anhand unserer Beispielrechnung sehen.
Aber auch sonst gewinnen Sie finanzielle Freiheit, weil Ihr Kapital eben nicht auf einem schlecht verzinsten Sparbuch festliegt sondern Sie jederzeit selbst entscheiden können, wie Sie es intelligent einsetzen. Und den gesamten Vorgang können Sie in wenigen Minuten bequem an Ihrem PC erledigen – ohne weiteren Zeitverlust.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution ist die Leistung eines Geldbetrages durch den Mieter an seinen Vermieter. Die Mietkaution dient der Sicherheit des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In der Regel liegt eine Mietkaution bei drei Netto-Monatsmieten. Der Vermieter muss die Mietkaution bei einer Bank anlegen. Nach Auszug des Mieters kann der Vermieter weitere Forderungen wie z.B. Reparaturkosten von der Mietkaution abziehen.
Was muss ich tun um meine Mietkaution nicht in bar bezahlen zu müssen?
Werden Sie Mitglied im Deutscher Mietkautionsbund e.V.! Für die Mitgliedschaft zahlen Sie nur einmalig den Beitrag von 9,90 €. Sie müssen keine laufenden Beiträge für die Mitgliedschaft entrichten und es entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Mietkautionsbund e.V. ist Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Mietbürgschaft beantragen können. Die Mietkautionsprämie für eine von Ihnen beantragte Mietbürgschaft ist in der Aufnahmegebühr von 9,90 € nicht enthalten. Für eine Mietbürgschaft werden während der Laufzeit jährliche Versicherungsbeiträge fällig. Aus der Höhe der Mietkaution ergibt sich der Beitrag, den Sie mit dem Rechner auf der rechten Seite individuell für sich berechnen können.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden ausschließlich an den Vermieter und an den Versicherer, d. h. die R+V Allgemeine Versicherung AG, weitergegeben. Wir verbürgen uns dafür, dass Ihre Daten niemals an andere Unternehmen weitergegeben werden, insbesondere nicht für Werbezwecke.
Kann ich meine bereits gezahlte Kaution wieder zurück bekommen?
Ja! Mit einer Mitgliedschaft im Deutscher Mietkautionsbund e.V. können Sie sich Ihre Mietkaution ganz einfach zurückholen - vorausgesetzt Ihr Vermieter akzeptiert die Mietbürgschaft des Deutscher Mietkautionsbund e.V.. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer Mitgliedschaft bei uns Ihre Mietkaution während der Vertragslaufzeit wieder zurückholen können und dass es dem Vermieter überlassen ist, ob er Ihnen die Mietkaution sofort oder erst nach sechs Monaten zurückzahlt!
Noch Fragen? Mehr Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter FAQ.
Aktuelles zum Thema Mieten und Wohnen
Sorgenfreie Gerechtigkeit |
14.5.2012 (verpd) Um dem Risiko von hohen Prozesskosten zu umgehen, vermeiden viele ihr Recht gerichtlich durchzusetzen. Bereits eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von rund 4.000 Euro und in der zweiten Instanz teils das Doppelte. Deshalb ist es zu empfehlen, sich gegen dieses Kostenrisiko abzusichern. [mehr] |
Jederzeit online das Hochwasserrisiko abschätzen |
8.5.2012 (verpd) Mithilfe eines geografischen Informationssystems soll der Gefährdungsgrad des eigenen Gebäudes durch Naturgefahren bald für jeden frei zugänglich sein. Vor Kurzem wurde dieses Modellprojekt der deutsche Versicherungswirtschaft zur Erkennung von Hochwassergefahren bereits gestartet. Es basiert auf dem System zur Risikoeinschätzung „Zürs“. [mehr] |
Wichtige Absicherung für Häuslebauer |
27.4.2012 (verpd) Aus jeder Baustelle lauern viele Gefahren. Wer den Wunsch nach einem eigenen Haus selbst verwirklichen möchte und sich als Bauherr versucht, sollte sich deshalb mit einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung sowie einer Bauleistungs-Versicherung gegen teure Schäden absichern. [mehr] |
Teurer Sparkurs |
16.4.2012 (verpd) Wird der Wert versicherter Gegenstände im Vertrag niedriger angegeben, als ihr tatsächlicher Wert, sind diese unterversichert. In diesem Fall ist nur ein Teil des eigentlichen Werts des Versicherungsobjekt versichert. [mehr] |




Hier werden Sie ganz leicht zum Helfer!