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Mietbürgschaft: Die clevere Art der Mietkaution

Clever vor allem dann, wenn Sie sich das Geld für die Mietkaution bei Ihrer Bank leihen müssen. Welchen finanziellen Vorteil Ihnen die Mietbürgschaft hier bringen kann, können Sie sehr anschaulich anhand unserer Beispielrechnung sehen.

Aber auch sonst gewinnen Sie finanzielle Freiheit, weil Ihr Kapital eben nicht auf einem schlecht verzinsten Sparbuch festliegt sondern Sie jederzeit selbst entscheiden können, wie Sie es intelligent einsetzen. Und den gesamten Vorgang können Sie in wenigen Minuten bequem an Ihrem PC erledigen – ohne weiteren Zeitverlust.

   

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist die Leistung eines Geldbetrages durch den Mieter an seinen Vermieter. Die Mietkaution dient der Sicherheit des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In der Regel liegt eine Mietkaution bei drei Netto-Monatsmieten. Der Vermieter muss die Mietkaution bei einer Bank anlegen. Nach Auszug des Mieters kann der Vermieter weitere Forderungen wie z.B. Reparaturkosten von der Mietkaution abziehen.

Was muss ich tun um meine Mietkaution nicht in bar bezahlen zu müssen?

Werden Sie Mitglied im Deutscher Mietkautionsbund e.V.! Für die Mitgliedschaft zahlen Sie nur einmalig den Beitrag von 9,90 €. Sie müssen keine laufenden Beiträge für die Mitgliedschaft entrichten und es entstehen Ihnen keine weiteren Verpflichtungen. Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Mietkautionsbund e.V. ist Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Mietbürgschaft beantragen können. Die Mietkautionsprämie für eine von Ihnen beantragte Mietbürgschaft ist in der Aufnahmegebühr von 9,90 € nicht enthalten. Für eine Mietbürgschaft werden während der Laufzeit jährliche Versicherungsbeiträge fällig. Aus der Höhe der Mietkaution ergibt sich der Beitrag, den Sie mit dem Rechner auf der rechten Seite individuell für sich berechnen können.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten werden ausschließlich an den Vermieter und an den Versicherer, d. h. die R+V Allgemeine Versicherung AG, weitergegeben. Wir verbürgen uns dafür, dass Ihre Daten niemals an andere Unternehmen weitergegeben werden, insbesondere nicht für Werbezwecke.

Kann ich meine bereits gezahlte Kaution wieder zurück bekommen?

Ja! Mit einer Mitgliedschaft im Deutscher Mietkautionsbund e.V. können Sie sich Ihre Mietkaution ganz einfach zurückholen - vorausgesetzt Ihr Vermieter akzeptiert die Mietbürgschaft des Deutscher Mietkautionsbund e.V.. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer Mitgliedschaft bei uns Ihre Mietkaution während der Vertragslaufzeit wieder zurückholen können und dass es dem Vermieter überlassen ist, ob er Ihnen die Mietkaution sofort oder erst nach sechs Monaten zurückzahlt!

Noch Fragen? Mehr Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter FAQ.

   

Aktuelles zum Thema Mieten und Wohnen

Gefahr im Wald

26.10.2012 Kommt ein Spaziergänger in einem Wald durch einen abbrechenden Ast zu Schaden, so hat er gegenüber dem Besitzer des Waldes keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das gilt selbst dann, wenn der Waldbesitzer beziehungsweise einer seiner Angestellten wusste, dass von dem Baum eine akute Gefahr ausgeht, so der Bundesgerichtshof in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 311/11).

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Achtsamkeit zur Winterzeit

19.10.2012  Nicht nur Autos kommen im Herbst und Winter auf vereisten oder verschneiten Straßen schnell ins Rutschen. Glatteis und Schnee auf Gehwegen brachten auch schon manchen Fußgänger zu Fall. Wer als Hauseigentümer oder Anwohner nicht rechtzeitig vorsorgt und so den Sturz eines Passanten mit verschuldet, muss für die Verletzung seiner Streupflicht unter Umständen teuer bezahlen.

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Die häufigsten Schäden in deutschen Haushalten

8.10.2012  Eine vor Kurzem veröffentlichte Umfrage eines Internetportals zur Immobilienvermittlung zeigt, dass die häufigste Ursache für Schäden am Hausrat ungewollt ausgelaufenes Leitungswasser ist. Doch auch andere Schadensereignisse führten teils zu hohen Zerstörungen.

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Das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

05.10.2012  Selbstständige, die einen Teil des Wohnzimmers in der Privatwohnung als Arbeitszimmer nutzen, soll die anteiligen Miet-, Reinigungs- und Energiekosten nicht steuermindernd gegenüber seinem Finanzamt geltend machen können. Das gilt auch dann, wenn er den Arbeitsbereich optisch vom übrigen Teil des Wohnzimmers getrennt hat, so das Finanzgericht Düsseldorf in einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil (Az.: 7 K 87/11 E).

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Geld-zurück-Garantie

Falls Ihr Vermieter bestätigt, dass er die Mietbürgschaft des Deutscher Mietkautionsbund e.V. nicht akzeptiert - egal aus welchem Grund - bekommen Sie Ihr Geld zurück.